Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag der Tierheilpraxis Ludwigshafen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

Behandlungsvertrag

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der THP seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Im Behandlungsvertrag bestätigt der Kunde durch Unterschrift, dass er die Hinweise zur DSGVO für Tierhalter erhalten hat. Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch der Halterin oder des Halters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln. Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben des THPs, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein. Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben. Der THP ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere, wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Haftung

Der THP schließt jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen.

Termine und Terminabsagungen

Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per eMail, mündlich oder fernmündlich von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig zu einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von einem Werktag) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.